Beratung und Planung Nehmen Sie unsere unverbindliche Vor-Ort Beratung unserer Mitarbeiter in Anspruch, in deren Rahmen Sie die für Sie notwendigen Informationen erhalten. Entwickeln Sie mit uns gemeinsam Lösungen und Strategien für Ihre individuelle Bedüfnisse hinsichtlich - der für Sie geeigneten Anlage - Einsparpotential - bauliche Gegebenheiten - Statik - Fördermittel und -möglichkeiten - Finanzierung
Zur Vorbereitung unseren ersten Gespräches hilft Ihnen unser Planungsdatenblatt, das Sie sich gerne herunterladen dürfen.
Planungsdatenblatt bitte hier klicken [21 KB]
Einbau Unsere erfahrenen Mitarbeiter, die alle von erfahrenen Meistern geführt werden, stellen die fachgerechte Montage Ihrer Anlage sicher und begleiten Sie während dieser Phase mit ihrem fundierten Fachwissen.
Wir sind sowohl Mitglied der Handwerkskammer "Elektro" als auch " Gas, Wasser, Heizung und Sanitär. Schauen Sie in die handwerksrolle bitte hier klicken [801 KB]
Wartung Unsere Anlagen zur Energiegewinnung aus Sonnenlicht sind grundsätzlich verschleiß- und somit wartungsfrei. Sollte es trotzdem zu einer Störung kommen, stehen Ihnen unsere erfahrenen Mitarbeiter unter der Free-Call-Nummer zur Verfügung.
Erweiterung Sofern Sie die Erweiterung einer bereits bestehenden Anlage beabsichtigen, stellen wir Ihre professionelle, unverbindliche Beratung und Planung sicher
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Unsere Meister und Servicemitarbeiter begleiten Sie während der Installationsphase und stehen Ihnen auch für viele Jahre mit ihrer Erfahrung und fundiertem Fachwissen zur Seite.
Wir sind zugelassener Partner in der Handwerkskammer Elektro sowie Gas, Wasser, Heizung und Sanitär. Kompetente Ingenieure begleiten Sie nach Ihrer Investitionsentscheidung.
Wir suchen eine Partnerschaft mit Ihnen, die über viele Jahre hinweg Sie und uns zu echten Partnern innerhalb des Geschäftsfeldes "Erneuerbare Energien" werden läßt.
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Beim Anbringen einer Photovoltaikanlage ist eine Baugenehmigung im Allgemeinen nicht erforderlich. Bei Ihrem Antrag auf die Genehmigung einer Photovoltaik-Analge können Sie sich auf die Änderungen des Bau- und Raumordnungsgesetzes von 1998 berufen. Demnach gehört es zu den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung, die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.
Ausnahmen sind denkmalgeschützte Gebäude, da eine Solaranlage das optische Erscheinungsbild eines Hauses verändert. In diesem Fall muss eine Genehmigung von der lokalen Behörde eingeholt werden.
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