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Förderrichtline

Hier finden Sie die

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ein zentrales Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen.
Seit dem Jahr 2007 werden mit Hilfe eines vereinfachten und schnelleren Verfahrens Solarkollektoranlagen und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Nennwärmeleistung gefördert.


Richtlinien [73 KB] (bitte klicken Sie hier) hier finden Sie den Originalgesetzestext



Förderantrag

Hier finden Sie den

Antrag auf Förderung einer solarthermischen Anlage [258 KB]

nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Antrag gilt nur für: Private Haushalte und gewerbliche Unternehmen / freiberuflich Tätige


Allgemeine Anträge

Wenn Sie folgende Webseite aufrufen, stehen Ihnen die Fördermittelanträge zur Verfügung:

Bundesamt für Wirtschaft & Außenkontrolle


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