Hier finden Sie die
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ein zentrales Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen. Seit dem Jahr 2007 werden mit Hilfe eines vereinfachten und schnelleren Verfahrens Solarkollektoranlagen und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Nennwärmeleistung gefördert.
Richtlinien [73 KB]
(bitte klicken Sie hier) hier finden Sie den Originalgesetzestext
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