Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist die Vergütung für die durch Sie erfolgten Stromeinspeisungen für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die folgenden 20 Jahre garantiert. Für in 2009 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen <30 kWp wurden 0,4301 € je KWh festgelegt. Diese Einspeisevergütung ist für das Inbetriebnahmejahr sowie die folgenden 20 Jahre garantiert.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach Auslaufen der Festschreibung nach der Höhe der zu dieser Zeit zu erwartenden Strompeise. Aufgrund dessen können Sie als privater Energieerzeuger künftigen Steigerungen des Strompreises potitiv gegenüber stehen.